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Funkdienste im Internet mithören
Zahlreiche Funkdienste können auch über das
Internet empfangen werden. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass
ausschließlich ausländische Dienste frei und legal zu empfangen sind. Nach
deutschem Recht ist die Übertragung inländischer Funkdienste über das Internet
nicht erlaubt und unter Strafe gestellt.
Zahlreiche Webseiten bieten beispielsweise den amerikanischen Polizeifunk,
Flugfunk oder den Funkverkehr der Rettungskräfte als Live-Übertragung an.
In den USA gilt es als Recht jeden Bürgers sich über die Aktivitäten der
Einsatzkräfte informieren zu können. Dort sind Funkscanner so weit verbreitet
wie hierzulande der normale Radioempfänger oder das TV-Gerät.
Da auch in Deutschland die Rechtslage nicht eindeutig ist,
sehen wir hier davon ab, Links zu derartigen Übertragungen zu veröffentlichen.
Das Abhören des BOS-Funk ist in der Bundesrepublik Deutschland unter Strafe
gestellt, auch wenn Funkscanner für jeden Bürger frei erhältlich
sind und deren Besitz nicht strafbar ist.
Mit der Einführung des digitalen Polizeifunk im Jahre 2006 sollte diese
Problematik ohnehin gelöst sein, da die erforderliche Technologie zum Abhören
dieser Dienste fast unbezahlbar wäre.
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